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22.07.08
Sind rückwirkende Förderungen nach dem Projektbeginn möglich?
Grundsätzlich erlaubt das EU-Wettbewerbsrecht keinerlei rückwirkende Förderungen. Dies bedeutet, dass die förderfähigen Kosten erst nach Antragstellung berücksichtigt werden können und besonders bei Investitionen bedeutet dies, dass keinerlei Gerätebestellungen vor Antragsstellung vorgenommen werden sollten. In Folge von Übergangsregelungen gibt es noch wenige Ausnahmen, wie z.B. die Innovations- und Forschungsförderung des Landes Salzburg. Beachten Sie bitte jedoch die jeweils gültigen Richtlinien!


