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Welche Beihilfenintensitäten erlaubt das EU-Wettbewerbsrecht?
Das EU-Wettbewerbsrecht, dem österreichische Förderungen unterliegen, unterscheidet zwischen Grundlagenforschung welche zu 100 % gefördert werden kann, weiters zwischen industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung.
Bei der industriellen Forschung können kleine Unternehmen max. 70 % Beihilfe erhalten, mittlere Unternehmen max .60 % und große Unternehmen max. 50 %.
Diese Beihilfengrenzen können erhöht werden durch Forschungskooperationen zwischen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen:
So erhalten dann bei der Industriellen Forschung mit dem Kooperationsbonus kleine Unternehmen max. 80 %, mittlere Unternehmen max. 75 % und große Unternehmen max. 65 %.
Die maximale Beihilfenintensität bei der sogenannten “experimentellen Entwicklung“ ist für kleine Unternehmen 45 %, für mittlere Unternehmen 35 % und für große Unternehmen 25 %. Bei Kooperationen zwischen Unternehmen bzw. mit Forschungseinrichtungen können jeweils 15 % Kooperationsbonus noch zusätzlich als Förderung vergeben werden.


