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22.07.08
Wie sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) definiert?
Da zahlreiche Förderungen auf KMU beschränkt sind, ist diese Definition von der Europäischen Kommission genau festgelegt:
Als KMU können nur jene Unternehmen eingestuft werden, die weder die Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl noch jene für Umsatz oder Bilanzsumme überschreiten. Für die Berechnung der Schwellenwerte sind die Werte auf Jahresbasis gemäß letztem Jahresabschluss ausschlaggebend. Bei Neugründungen ist der Wert für das Geschäftsjahr zu setzen.
Ein Verlust/Erhalt des Status “KMU“ muss/kann erst berücksichtigt werden, wenn die Überschreitung/Unterschreitung in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren eintritt.
Schwellenwerte für Beschäftigte:
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Personen
- kleine Unternehmen mit weniger als 50 Personen
- mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Personen
Schwellenwerte für Umsatz sowie Jahresbilanzsumme:
- Kleinstunternehmen: max. 2 Mio. Euro Umsatz oder max. 2 Mio. Euro Bilanzsumme
- kleine Unternehmen: max. 10 Mio. Umsatz oder max. 10 Mio. Euro Bilanzsumme
- mittleres Unternehmen max. 50 Mio. Umsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme


