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Veranstaltungen

22.07.08

Was bedeutet die “De-minimis“ Bestimmung bei Förderungen?

Das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union sieht die sogenannte “De-minimis-Beihilfe“ als Regelung einer Förderobergrenze vor, welcher zahlreichen Förderungen unterliegen. Wenn eine Förderaktion der “De-minimis-Bestimmung“ unterliegt, darf die im Rahmen dieser Aktion vorgesehene Förderung oder die aus der Kumulierung dieser Förderung mit anderen Beihilfen des Bundes oder eines anderen Rechtsträgers resultierende Förderung jene Förderintensität nicht übersteigen, die im EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht festgelegt wurde. Diese Förderungen dürfen innerhalb von drei Jahren ein Subventionsequvivalent (Barwert der Förderungen) in Höhe von 200.000,- Euro brutto nicht übersteigen. Für Unternehmen die im Bereich des Straßentransportssektor tätig sind, ist der Gesamtbetrag der “De-minimis-Beihilfen“ in einem Zeitraum von drei Jahren auf 100.000,- Euro beschränkt.

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Umsetzung: AGENTUR.NET Internet Full Service GmbH