Geistiges Eigentum / ||IPR (Intellectual Property Rights)
Das Recht des geistigen Eigentums (IPR - Intellectual Property Rights) umfasst neben dem Urheberrecht vor allem die gewerblichen Schutzrechte, d.h. Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken.
Sie verleihen ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, seine Technologie oder sein Produkt zu verwerten oder eine Marke für Werbezwecke zu nutzen
Ebenso sind gewerbliche Schutzrechte die Grundlage bei der Suche nach potentiellen Lizenzgebern oder Lizenznehmern, die im europäischen Rahmen durch das Enterprise Europe Network unterstützt werden kann.


